Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) behandelt in der brandneuen Ausgabe Fachbereich Aktuell vom 25. Februar 2025 das Thema
„Wasseranlagen zum Ausschank von karbonisiertem Wasser – Anforderungen an Aufstellung und Betrieb“
Das 7 Seiten umfassende PDF Dokument informiert Arbeitgeber und Betreiber von Wasseranlagen unter anderem über ihre Pflichten im Bereich der Hygiene.
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe Fachbereich Aktuell Wasseranlagen
- Definition Wasseranlagen
- Rechtliche Grundlagen
- Gefährdung durch Kohlenstoffdioxid (CO2)
- Schutzmaßnahmen (mit Fließschema)
- Prüfungen
- Anforderungen beim Betrieb
- Hygieneanforderungen
- Weitere Informationen
Reinigung von Wasseranlagen
Die Hygieneanforderungen an die Geräte definiert das Dokument wie folgt:
„Die Reinigungs- und Desinfektionsintervalle ergeben sich aus den Angaben der Gerätehersteller und/oder dem spezifischen Bedarf (z. B. hygienische Umgebungsbedingungen, Art des Reinigungs-verfahrens, Ausstoß, Schankpausen).
Falls keine Vorgaben verfügbar sind, sind Wasseranlagen alle 90 bis 180 Tage4 zu reinigen und zu desinfizieren. Die Reinigung und Desinfektion sind von demjenigen zu bescheinigen, der beides durchgeführt hat (z. B. Betreiber oder Fachfirma). Die Dokumentation der Reinigung und Desinfektion ist gut sichtbar am Gerät zu hinterlegen.“
Reiniger finden
Die Qualifizierungsdatenbank der BGN hilft Betreibern von Wasserschankanlagen dabei, qualifizierte Reiniger für die Anlagen zu finden. Die noch sehr neue Datenbank enthält derzeit bundesweit 95 Betriebe, die über eine „Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen“ verfügen.
Die Information ist sehr gut