Da Schankanlagenreiniger kein geschützter Ausbildungsberuf ist, ist es für Betreiber von Schankanlagen schwer herauszufinden, ob der von ihnen beauftragte Reinigungsbetrieb bei der Reinigung der Schankanlage die Anforderungen erfüllt, die der Gesetzgeber stellt.
Bis jetzt ist nicht abzusehen, dass es irgendwann einen Ausbildungsberuf für diesen Bereich geben wird, der allen Qualifizierten ein Zeugnis an die Hand gibt, mit deren Hilfe sie ihre Qualifikation nachweisen können. Dennoch erleichtert es die DIN 6650-11 Suchenden in Zukunft geeignete Prüfer und Reiniger zu finden, da es zwei Datenbanken gibt, in die sich die qualifizierten Personen aufnehmen lassen können.
In diesem Beitrag wollen wir
- die Nutzung beider Datenbanken vorstellen,
- die Aufnahme in die Datenbanken erklären und
- einen wichtigen Hinweis für Schankanlagenbetreiber zur Nutzung der Datenbank geben
Nummer 1: Datenbank für Prüfer von Getränkeschankanlagen
Auf der Webseite der Berufsgenossenschaft können Schankanlagenbetreiber nun durch Auswahl der Getränkeart und eines Postleitzahlenbereiches den richtigen Prüfer für ihre Getränkeschankanlage finden. Gefunden werden können natürlich nur jene Betriebe, die sich in die Datenbank haben eintragen lassen. Am 17.04.2024 befanden sich in der Datenbank
- 155 Prüfer für Bierschankanlagen
- 98 Prüfer für AfG-Schankanlagen (Postmix, Premix)
- 102 Prüfer für Wasserschankanlagen
Nummer 2: Datenbank für Reiniger von Getränkeschankanlagen
Auch die Datenbank für Reiniger finden Schankanlagenbetreiber auf der Webseite der Berufsgenossenschaft. Auch hier reicht die Angabe der Getränkeart und des bevorzugten Postleitzahlenbereiches, um einen qualifizierten Reiniger zu finden. Im Gegensatz zur Prüferdatenbank wird die Reinigerdatenbank derzeit noch kaum genutzt. Am 17.04.2024 befanden sich in der Datenbank
- 10 Reiniger für Bier
- 9 Reiniger für Alkoholfreie Erfrischungsgetränke (Postmix, Premix)
- 9 Reiniger für Wasseranlagen
Wie funktioniert die Eintragung in die Datenbanken?
Die Eintragung in die Datenbank ist denkbar einfach:
- Der Lehrgang für die Reinigung und Desinfektion für Getränkeschankanlagen nach DGUV Grundsatz 310-010 muss von einem Mitarbeitenden Deines Unternehmens absolviert werden.
- Der Mitarbeitende füllt ein PDF-Formular der Berufsgenossenschaft aus und schickt es an diese.
Der Fachverband Getränkeschankanlagen rät all seinen Mitgliedern, die Anforderungen für die Aufnahme in die Datenbank zu erfüllen, um sich in die Datenbank aufnehmen zu lassen. Insbesondere weil die Reiniger Datenbank derzeit so wenige Datensätze hat, sind die Chancen hierüber neue Kunden zu gewinnen aktuell sehr hoch.
Nicht einfach blind vertrauen
Die Daten in den Datenbanken der Berufsgenossenschaften, wurden von dieser nicht geprüft. Schankanlagenbetreiber sollten daher unbedingt im Rahmen der Beauftragung nach den entsprechenden Qualifizierungsbelegen fragen. Aktuell ist dieser Qualifizierungsbeleg ein Nachweis, der die Teilnahmen an einem „Lehrgang für die Reinigung und Desinfektion für Getränkeschankanlagen nach DGUV Grundsatz 310-010“ bestätigt. Die Teilnahme an diesem Lehrgang darf nicht länger als 5 Jahre in der Vergangenheit liegen.
Wann tritt die DIN 6650-11 in Kraft?
Leider können wir diese Frage noch immer nicht beantworten. Birger Grote von der GROTE & BLOHM GmbH & Co. KG, ging auf der Jahreshauptversammlung des Fachverbandes Getränkeschankanlagen im Rahmen seines Vortrages zur DIN 6650-11:2023-12 davon aus, dass die Norm, im März 2024 in Kraft tritt. Leider liegt sie bis heute nur als Entwurf vor.
Sobald wir erfahren, dass die Norm in Kraft getreten ist, werden wir erneut darüber berichten.